Informationen zur Kommunalwahl

Am 12. September 2021 finden in Niedersachsen die Gemeinderats- und Kreistagswahlen statt. Dabei kommt es immer wieder zu Fragen zu folgenden drei Themenschwerpunkten:

  • Wer ist Wahlberechtigter am 12. September 2021?
  • Wie wird gewählt?
  • Wie funktioniert die Briefwahl?

Nachfolgend möchten wir dazu Informationen geben:

 

Wer ist Wahlberechtigter am 12. September 2021?

Wahlberechtigt zur Kommunalwahl sind alle Personen, die nachfolgende Bedingungen erfüllen:

  • Die oder der Wahlberechtigte muss die Deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder Staatsbürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sein.
  • Die Person muss am Tag der Wahl mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Die oder der Wahlberechtigte muss am Tag der Wahl seinen Hauptwohnsitz mindestens 3 Monate in der Kommune haben, in der er seine Stimme abgeben möchte.
  • Die oder der wahlberechtigten Person darf das aktive Wahlrecht nicht gerichtlich aberkannt worden sein.

Alle wahlberechtigten Personen erhalten von der Gemeinde eine Wahlbenachrichtigung. Diese Benachrichtigung ist am Wahltag bei der Stimmabgabe im Wahllokal abzugeben. Auf der Wahlbenachrichtigung ist auch das Wahllokal verzeichnet, in dem man seine Stimme abgeben kann. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss mit dieser Wahlbenachrichtigung, seine Briefwahlunterlagen anfordern.

 

Wie wird gewählt?

Sowohl bei der Gemeinderatswahl als auch der Kreistagswahl hat jeder Wahlberechtigte maximal 3 Stimmen. Diese maximal 3 Stimmen kann er

  • alle einer Partei geben oder
  • alle eine Kandidatin oder einen Kandidaten einer Partei geben oder
  • auf verschiedene Kandidatinnen oder Kandidaten der Partei verteilen oder
  • auf verschiedene Kandidatinnen oder Kandidaten verschiedener Parteien verteilen.

Der Stimmzettel ist ungültig, wenn mehr als 3 Stimmen auf dem Wahlzettel vorhanden sind oder wenn beispielsweise zusätzliche Bemerkungen auf dem Stimmzettel hinzugefügt werden. Ferner ist die Wahl ungültig, wenn in der Wahlkabine für den anwesenden Wahlvorstand erkennbar fotografiert oder gefilmt worden ist (§ 47 Abs. 5 Nr. 3 NKWO).

 

Wie funktioniert die Briefwahl?

Wer jetzt schon weiß, dass er an diesem Tag nicht wählen gehen kann oder aufgrund der Corona-Pandemie das Wahllokal nicht aufsuchen möchte, kann einfach Briefwahl beantragen. Leicht und unkompliziert kann die Stimme von zu Hause aus abgeben werden oder man wählt direkt im Rathaus, sobald man die Wahlbenachrichtigung erhalten hat.

Wer die Briefwahl nutzen möchte, kann bis spätestens Freitag, 10.09.2021, 12:00 Uhr, die Briefwahlunterlagen im Foyer des Rathauses beantragen und dort auch gleich wählen.

Man kann den Antrag auf Briefwahl auch über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code mit Hilfe eines geeigneten mobilen Endgerätes direkt aufrufen und das für den Wahlberechtigten vorausgefüllte Antragsformular öffnen. Die Briefwahlunterlagen erhält man dann per Post nach Hause.

Um den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes sicherzustellen, sollte jede Briefwählerin oder jeder Briefwähler den Wahlbrief allerspätestens drei Werktage vor der Wahl, also am 07.09.2021, in einen Briefkasten der Deutschen Post AG einwerfen. Später abgesendete Wahlbriefe kommen wahrscheinlich nicht pünktlich bei der Wahlbehörde an, was dazu führt, dass diese Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden können.

Ein Antrag auf Briefwahl kann auch für andere Personen gestellt werden, in diesem Fall ist die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nötig. Eine bevollmächtigte Person darf maximal vier Wahlberechtigte vertreten.

Achtung! In jedem Fall muss der Wahlbrief spätestens am letzten Werktag vor der Wahl, also am 10.09.2021 im Rathaus oder am Wahltag bis 18:00 Uhr im in entsprechenden Wahllokal eingegangen sein, damit Stimme mit ausgezählt und berücksichtigt werden kann!